Verband Schulpsychologie Niedersachsen

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Oktober 2010

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Am 18.10. konnte das schon länger erwartete Gespräch mir Minister Dr. Bernd Althusmann stattfinden.

Neben dem Minister nahmen die Leiter der Referate 11 (Herr Temming) und 34 (Herr Dr.Fichtner) teil.

Uns wurde zu Beginn mitgeteilt, dass im Haushalt für 2011 sind 56 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgewiesen seien, 5 Stellen kommen also zunächst neu hinzu.

Die vom Minister im Vorfeld angekündigten insgesamt etwa 76 bis 80 Stellen in unserem Bereich sollen in weiteren Schritten bis 2013 erreicht werden. Entsprechende Anträge an den Haushalt wurden uns vorgestellt,

Diese Planungen bedürfen natürlich noch der Zustimmung des Landtags, woran allerdings wegen der bereits getroffenen Aussagen aller Fraktionen zum Ausbau der Schulpsychologie nicht gezweifelt wird.

Unseres Erachtens ist damit ein erster wichtiger Schritt gemacht, dem weitere folgen müssten, um zu den im Dollase-Gutachten genannten Zahlen zu kommen. In dieser Legislaturperiode ist allerdings hier nicht mit nicht mit zusätzlichen Verbesserungen zu rechnen.

Wir sprechen noch das Thema Höhergruppierungen und Beförderungen an und die Komplexität und Schwierigkeit unseres Arbeitsfeldes, die ein Mehr an Beförderungsmöglichkeiten bieten müsse.

Hier ist aber derzeit wohl nicht mit Bewegung zu rechnen.

Zum Punkt Neuausrichtung der Landesschulbehörde (s. dazu auch Aktuelles Juni 2010 auf dieser Seite) haben wir noch einmal  grundsätzlich die neue Dezernatsstruktur begrüßt.

Keine Bewegung gab es auf MK-Seite in der Frage der Außenstellen. Es bleibt beim beschlossenen Zuschnitt.

Satellitenbüros vor Ort werden abgelehnt.

Unsere Bedenken bezüglich der weiten Wege in den Regionen wurden allerdings aufgenommen. Mit dem Wiederausbau der Schulpsychologie werden wir diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv werden.

Wichtigstes Thema war bei diesem Punkt die zukünftige Dezernatsleitung.

Wir führten unsere Position einer erforderlichen fachlichen Leitung durch einen Dipl.-Psychologen hierzu nochmals aus. Die Haltung des Ministeriums, es müsse auch Ausnahmen geben, scheint jedoch unverändert.

Auf unsere Frage nach dem Tätigkeitserlass wurde versichert, dass dieser Erlass selbstverständlich komme und keinesfalls Regelungen durch die Landesschulbehörde an seine Stelle treten könnten.

Das Referat 34 soll hierzu baldigst ein Konzept vorzulegen.

Das Gespräch klang mit einem gegenseitigen Dankeschön für den offenen Dialog aus. 

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