Aktuelles
Offener Brief an die Landtagsabgeordneten September 2008 |
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In der Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Schulpsychologische Beratung“ (Anlage 13 zur 7. Plenarsitzung vom 9.5.2008) wird darauf verwiesen, dass mit dem vorhandenen Personal der Schulpsychologie eine flächendeckende Versorgung mit schulpsychologischer Beratung möglich wäre.
Als Verband möchten wir auf die dramatische Situation hinweisen und Ihnen einige Informationen zur aktuellen Situation in unserem beruflichen Feld vermitteln.
Ca. 20 % unserer Schulkinder zeigen psychische Auffälligkeiten (www.bella-studie.de). Dazu zählen in hohem Maße schulbezogene Ängste und ausagierend-aggressive Verhaltensweisen. Ca. 10 % der Schüler sind ohne Abschluss, 4-8 % haben erhebliche Rechtschreibprobleme, 3-5 % Aufmerksamkeitsstörungen. Nicht zu vergessen sind Ereignisse wie der Amoklauf von Emsdetten.
Ungeachtet dieser brennenden Probleme bleibt das MK bei seiner Position, Stellenstreichungen in der Schulpsychologie nicht rückgängig zu machen, so den Antworten zu den letzten beiden Kleinen Anfragen aus Ihren Reihen zum Thema „Schulpsychologische Beratung“ zu entnehmen (Texte sind beigefügt).
International -und offensichtlich auch national- ist die dringend erforderliche Nutzung psychologischer Kompetenzen im Bildungsbereich völlig unumstritten. So ist die schulpsychologische Versorgung in anderen EU-Ländern und in PISA-Siegerländern deutlich höher (bis zu einer Relation von einer Vollzeitstelle zu 5000 Schülerinnen und Schülern) als in der Bundesrepublik Deutschland. Niedersachsen wiederum ist in diesem Bereich so schlecht aufgestellt wie kein anderes Bundesland. Von den ursprünglich 89 Schulpsychologenstellen sind derzeit noch 42,25 Stellen besetzt, nicht 61 – mit dieser Zahl schönt das MK die derzeitige Situation: enthalten sind die Stellen, deren Inhaber sich in der Freistellungsphase der Alterszeit befinden und 5 weitere Stellen, die bis heute bereits durch Pensionierung entfallen sind. Frei werdende Stellen werden derzeit nicht wiederbesetzt, so dass in Niedersachsen längst nicht mehr in jedem Landkreis oder jeder größeren Stadt ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin vor Ort ist.
Mit dem verabschiedeten Feinkonzept der Landesschulbehörde sollen nur noch 40 Schulpsychologen und Schulpsychologinnen landesweit tätig sein. Diese Zahl wird voraussichtlich bereits im Jahre 2009 erreicht und zu einer Relation von ca. einer Stelle auf 30.000 Schülerinnen und Schüler führen. Während alle anderen Bundesländer aufstocken oder den Personalabbau stoppen, bleibt das Land Niedersachsen stur bei seinem Kurs.
Der erwähnte neue Zuschnitt regionaler Zuständigkeitsbereiche ist nichts anderes als eine Vergrößerung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Eine flächendeckende Versorgung ist damit lediglich formal gegeben.
Gewährleistete das Land Niedersachsen eine 50%ige Unterrichtsversorgung der Schulen, sicherte aber unverdrossen unverminderte Qualität zu, würde das niemand ernst nehmen.
Dass andere Stellen oder gar Professionen die schulpsychologische Beratung, also eine Beratung durch Diplom-Psychologinnen und –Psychologen mit der erforderlichen fachlichen und Feldkompetenz, nicht ersetzen können, versteht sich nahezu von selbst: So haben etwa die genannten Beratungslehrkräfte eben keine schulpsychologische Kompetenz; sie sind ausschließlich an ihrer und für ihre Schule tätig, etwas anderes ließe ihre – in den letzten Jahren massiv gekürzte - zeitliche Kapazität auch gar nicht zu. Beratungslehrkräfte werden von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen weitergebildet und in ihrer Tätigkeit fachlich betreut. Ähnliches trifft für KIK-Lehrkräfte zu.
Auch sozialpädagogische Fachkräfte, die übrigens an kaum mehr als 10% aller niedersächsischen Schulen eingesetzt sind, sind keine Diplom-Psychologen und können dementsprechend keine Tätigkeiten übernehmen, die, auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Diplom-Psychologen bzw. approbierten Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten sind, z.B. im Bereich der psychologischen Diagnostik.
Durch den Wegfall von Stellen ist eine ausreichende schulpsychologische Präsenz in der Fläche nicht mehr gegeben; die direkte Ansprechbarkeit durch Eltern ist bereits in vielen Fällen nicht mehr möglich. In der MK-Antwort wird ja auch nur noch von Schulen als Abnehmern gesprochen, nicht mehr von Eltern und Schülern.
Die noch im Dienst befindlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten bereits jetzt weit über ihre Kapazitäten hinaus. Sie können das Angebot (bei gestiegenen Aufgaben) aufrecht erhalten für den Bereich, für den sie bisher zuständig sind, keinesfalls aber Aufgaben für personell unversorgte Bereiche übernehmen.
Die fachlich unzutreffende Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Beratung bzw. die jeweils willkürlich vorgegebene Kapazität dafür hilft hier nicht weiter. Es ist ethisch nicht vertretbar, etwa Eltern und Schüler bei Beratungswünschen abzuweisen, weil eine vermeintliche Quote erreicht ist. Im Übrigen ist die in der Antwort angesprochene Hilfe zur Selbsthilfe keine Erfindung oder Neuerung des Ministeriums, sondern traditionell eine Tätigkeitsgrundlage der Schulpsychologie und rechtfertigt ergo nicht eine Stellenreduktion.
Mit der Feststellung, die Schulen müssten erst den Paradigmenwechsel zur Eigenverantwortlichen Schule vollziehen und ihren Bedarf formulieren, bevor eine Entscheidung über das Beratungssystem fallen kann, werden noch weitere Jahre ungenutzt ins Land streichen. Hier handelt es sich um ein bloßes Spiel auf Zeit.
In Niedersachsen droht der Schulpsychologie der Kollaps, sollte es keine sofortige Kehrtwende geben. Dies zu gewährleisten im Interesse eines leistungsfähigen Bildungssystems und im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ist u.E. auch eine Aufgabe für Sie als gewählte Abgeordnete. Zurück zu Aktuelles |