Verband Schulpsychologie Niedersachsen

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Brief des VNS an den Ministerpräsidenten

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Bei ihrer Kabinettsklausur am 23/ 24.2. hat die Landesregierung u.a. beschlossen, die Verlagerungsstundenzahl für Beratungslehrkräfte, die vor Jahren schon von 5 auf 3 gekürzt wurde, erneut zusammenzustreichen.

Mit nur noch 2 Verlagerungsstunden wird die Beratung in den Schulen weiter eingeschränkt werden müssen. Ein ehemals bundesweit vorbildliches System des Zusammenwirkens von Schulpsychologie und Beratungslehrkräften wird durch Reduzierung von Schulpsychologenstellen und Verlagerungsstunden für Beratungslehrer um jeweils 50 bis 60% nachhaltig beschädigt, ohne Rücksicht auf den zunehmenden Beratungsbedarf im pädagogisch-psychologischen Bereich in den Schulen des Landes.

 

Brief des VNS an den Ministerpräsidenten:

 

 

Kürzung der Verlagerungsstundenzahl für Beratungslehrkräfte

                                                                                                    28.2.2009

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit Entsetzen haben wir den Verlautbarungen Ihrer Kultusministerin entnommen, dass im Zusammenhang mit der Verbesserung der Unterrichtsversorgung erneut auch die Beratungslehrkräfte von einer Kürzung von Verlagerungsstunden betroffen sein sollen.

Vor der Kabinettsklausur haben Sie zu Recht angemerkt, dass Schule für Schüler und nicht für Lehrer da sei. Auch haben wir noch deutlich Ihre Worte in der ein Jahr zurückliegenden Regierungserklärung im Ohr: „Erst recht dürfen wir kein Kind verloren geben. Wir brauchen jedes Kind…Jeder einzelne wird besser betreut und gefördert.“ Soll dieses Ziel Realität werden, benötigen Schüler und Schülerinnen neben einer guten Unterrichtsversorgung zum Erreichen guter Leistungen, zur (Wieder-) Herstellung ihrer Lernfähigkeit und insbesondere zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit – wie im §2 des Niedersächsischen Schulgesetztes beschrieben – auch die Unterstützung im pädagogisch-psychologischen Bereich.

Eine Kürzung der Verlagerungsstundenzahl für Beratungslehrkräfte wirkt hier allerdings kontraproduktiv.
Selbst an großen Schulen gibt es in der Regel – wenn überhaupt - nur eine Beratungslehrkraft. Diese wird zukünftig ganze zwei Unterrichtsstunden Zeit haben Beratung anzubieten. Schon die bisherigen drei Stunden sind völlig unzureichend.

Dabei arbeiten viele Beratungslehrkräfte derzeit mit großem Engagement über ihren gesetzten Stundenrahmen hinaus. Diese sind mit Recht von der angekündigten Kürzung maßlos enttäuscht und betrachten sie als Missachtung ihrer wichtigen Arbeit.

Leider sind auch andere Maßnahmen Ihrer Regierung in den letzten Jahren ein Beitrag dazu gewesen, das funktionierende pädagogisch-psychologisches Beratungssystem, das es in Niedersachsen seit der Zeit von Kultusminister Werner Remmers gegeben hat und das gerade im engen Zusammenwirken von Schulpsychologie und Beratungslehrkräften und durch die koordinierende Tätigkeit der Universität Hildesheim als bundesweit führend und vorbildlich galt, nachhaltig zu beeinträchtigen.

Mit der von uns auch Ihnen gegenüber schon mehrfach angesprochenen Kürzung in der Schulpsychologie, die diese auf den letzten Platz unter den Bundesländern befördert hat, und der erneuten Kürzung bei den Beratungslehrkräften wird den Schülerinnen und Schülern in unserem Land Schaden zugefügt.

Wir fordern Sie auf, diese erneute Kürzung bei den Verlagerungsstunden für Beratungs-lehrkräfte, die zudem ein vergleichsweise geringen „Gewinn“ an Unterrichtsstunden erbringt, zurückzunehmen und das Beratungssystem in unseren Schulen auch durch mehr Schulpsychologenstellen auf einen bundesweit und international vergleichbaren und fachlich angemessenen Stand zu bringen.

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